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Allgemeines:

Meine ärztliche Behandlung wird von den Kostenträgern erstattet. Bei den Krankenkassen besteht der übliche Selbstbehalt von 10%. Eine Sitzung dauert gewöhnlich 60 min, maximal 75 min. Für ein Erstgespräch nehme ich mir 90 min Zeit.

Die Terminvereinbarung für ein Erstgespräch erfolgt nach Zuweisung von ihrem Hausarzt oder über eine direkte Kontaktaufnahme  Ihrerseits durch mich persönlich   über Telefon oder e-mail. Dabei kann ich mit Ihnen erste Vorabinformationen austauschen.  Die Folgetermine vergebe ich bei den jeweiligen Sitzungen nach Vereinbarung mit meinen Patienten.

  

Psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung:

Als Erwachsenenpsychiaterin behandle ich alle Patienten ab dem 18. Lebensjahr und sehr gerne auch ältere, pensionierte Patienten, die eine seelische Unterstützung bei den Problemen des letzten Lebensabschnittes benötigen. Meine Behandlung ist psychiatrisch-integrativ. Dies bedeutet, dass ich gleichzeitig psychiatrisch, psychotherapeutisch, psychosozial und psychosomatisch ausgerichtet arbeite.

Ich behandle Depressionen, "burn out", Belastungs- und Anpassungsstörungen, Angst- und Panikstörungen, Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Essstörungen, sonstige nicht stoffliche Süchte, Somatisierungsstörungen, affektive Störungen und traumatisierte Patienten.  Patienten mit Alkoholproblemen behandle ich,  sofern ein gewisses Problembewusstsein vorhanden ist und/oder der Wunsch besteht mit dem Konsum aufhören zu wollen.

Medikamente verordne ich nur wenn nötig und so niedrig dosiert und kurzfristig wie möglich. Ich verschreibe keine Medikamente, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen wie Drogenersatzstoffe (z.B. Methadon) und psychotrope Substanzen (z.B. Ritalin). Hier verweise ich auf Drogen-Fachambulanzen und ADHS-Spezialisten.

 

Praxisschwerpunkte:

Meine Praxisschwerpunkte sind Krisenintervention, Psychosomatik und Psychotherapie. Hierzu finden Sie weitere Informationen im jeweiligen link meiner homepage

  

Gutachten:

Ich führe keine Gutachten und keine Gegengutachten im Gutachtensauftrag durch. Ärztliche Atteste erstelle ich nur für Patienten, die bei mir in einer fortdauernden Behandlung sind. Jedes ärztliche Attest erfordert die Angabe des Auftraggebers, die Rechtsgrundlage und eine spezifische Fragestellung.